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Minden (aho) - Das Verwaltungsgericht (VG) Minden hat dem Land Nordrhein-Westfalen untersagt, per Erlass das Töten männlicher Eintagsküken zu verbieten. Das ergibt sich aus Urteilen vom 30. Januar 2015. Wie das VG Minden am Freitag mitteilte, hat das Gericht unter Vorsitz des Präsidenten Klaus Peter Frenzen entschieden, dass die Untersagung der in der Geflügelzucht vorzufindenden Praxis, wonach ...