Münster (VG) - Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Urteil vom 19. April 2016 die Klage eines Tierschutzvereins mit Sitz in Geseke abgewiesen, der vom Kreis Steinfurt verlangt hatte, ihm die Einsichtnahme in Verfahrensakten des Veterinäramts zu gewähren.
Der Beitrag Tierschutzverein hat kein Recht auf Einsicht in Akten des Veterinäramts erschien zuerst auf AHO Redaktion Grosstiere.