Münster (aho) - Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden: Das Töten von männlichen Eintagsküken bleibt erlaubt. Die Brütereien verstoßen nicht gegen das Tierschutzgesetz. Damit scheitert erneut der NRW-Agrarminister Johannes Remmel (Grüne) vor Gericht.
Der Beitrag Töten von Eintagsküken ist mit dem Tierschutzgesetz vereinbar erschien zuerst auf AHO Redaktion Grosstiere.