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Brüssel (aho) - Rituelle Schlachtungen von Rindern, Schafen und Ziegen ohne vorhergehende Betäubung sind in Europa nur in zugelassenen Schlachthöfen zulässig. Diese Verpflichtung beeinträchtigt nicht die Religionsfreiheit, da sie die freie Vornahme von rituellen Schlachtungen lediglich organisieren und hierfür Vorgaben technischer Natur geben soll, und zwar unter Berücksichtigung der wesentlichen Regeln für das Tierwohl und die Gesundheit der Tierfleischkonsumenten, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied.