Bad Iburg (pm) – Das Amtsgericht Bad Iburg hat den Fahrer eines Tiertransporters wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren (Verstoß gegen § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz) zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 50,00 EUR verurteilt. Gemäß § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz kann derjenige, der einem Wirbeltier „länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder […]
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