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Saarland: Drei Tierschutzorganisationen jetzt klageberechtigt

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rinderkopfSaarbrücken (aho) - Das Tierschutzverbandsklagegesetz ist im Saarland mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes am 22. August 2013 rechtskräftig geworden. Mit der Einführung des Verbandsklagerechts können berechtigte Tierschutzinteressen besser berücksichtigt, und die Kontrolle des Gesetzesvollzugs kann intensiviert werden. Aktuell erhielten die Tierschutzorganisationen Deutscher Tierschutzbund, Landesverband Saar e.V., der Verein der Tierversuchsgegner Saar e.V., Menschen für Tierrechte sowie die Tierschutzstiftung Saar im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ihre Anerkennungsschreiben als klageberechtigte Organisationen. Das teilte das Ministerium jetzt mit.

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