[Foto: Isofluran-Narkosegerät auf einem Schweizer Betrieb]
(aho) - Ein Schweizer Ferkelerzeuger aus dem Kanton Thurgau ist vor dem schweizerischen Bundesgericht mit seiner Beschwerde gegen eine Verfügung des Kanton Thurgau gescheitert, in der ihm vorgeworfen wurde, von Dezember 2014 bis Januar 2016 von 2.600 Ferkeln rund 2.000 Ferkel ohne ausreichende Narkose kastriert zu haben. Das ist dem Urteil 2C_307/2018 vom 29.01.2019 des Bundesgerichts zu entnehmen. ist Die betäubungslose Ferkelkastration in der Schweiz seit 2010 verboten. Sie soll mit dem Narkosegas Isofluran und einer Apparatur durchgeführt werden.