Hannover (aho) - Niedersachsen stellt 28 Mio. für Tierwohl-Programme bereit. Das Geld erhalten Landwirte, die bei Legehennen auf die Schnabelbehandlung und Ferkel mit ungekürzten Schwänzen zur Mast aufstallen. Die Förderung ist auf 6.000 Legehennen und 1.000 Mastschweine pro Durchgang begrenzt.
Für die Legehennen werden bestimmte Haltungsbedingungen vorgegeben, die zu einer Verbesserung des Tierwohls beitragen sollen: mehr Platz, bessere Ausgestaltung des Stalles, gute Fütterung, Beschäftigungsmaterial sowie Nester und Sitzstangen.
Der Beitrag Anträge ab 1. Juli: Pro Ringelschwanz 16,50 Euro; 1,70 Euro für unbehandelte Hennenschnäbel erschien zuerst auf AHO Redaktion Grosstiere.